Die SP will klären, ob die in der Änderung der Prämienverbilligungsverordnung des Regierungsrates (Reduktion der Einkommensgrenze für Familien mit Kindern auf Fr. 54’000.00) überhaupt noch mit dem Bundesgesetz zu vereinbaren ist.
Verstoss gegen Sinn und Zweck des Bundesgesetzes
Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), war eine Einkommensgrenze von ca. 100’000 Franken vorgesehen. Zwar sind die Kantone frei in der detaillierten Definition von tiefen und mittleren Einkommen. Was aber der Kanton Luzern macht, ist ein Verstoss gegen Sinn und Zweck des Bundesrechts. Und solche Verstösse sind einklagbar. Folgt das Gericht unserer Argumentation, müsste der Kanton die volle Prämienverbilligung auszahlen. Auch an jene Personen die nicht geklagt haben.
Aktion der Versicherungen nicht nachhaltig
Auch wenn Versicherungen wie die Concordia mit ihrem Vorgehen für einen Teil der Versicherten die angespannte Finanzsituation von Familien mildern, ist die Überprüfung unerlässlich. Die Reduktion der Einkommensgrenze betrifft nämlich nicht nur das Jahr 2017, sondern auch die Folgejahre. Es könnte durchaus auch sein, dass der Kanton bei der angespannten Finanzlage die Einkommensgrenze in den Folgejahren noch unter Fr. 54’000.00 reduzieren könnte. Dem ist Einhalt zu gebieten, was die SP mit dem nunmehr eingereichten Normenkontrollverfahren beabsichtigt.
Den betroffenen Personen, die sich auf www.prämienklau.ch gemeldet haben, wird eine Mustereinsprache zur Verfügung gestellt.