Petition «kein Abriss auf Vorrat» lanciert

Medienmitteilung

Heute Montag, 02.12.24, hat die Baukommission des Grossen Stadtrats über ihre Beratung zum «Bebauungsplan 145 Kantonsspital» informiert. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, das heutige Bettenhochhaus in einer vierten Etappe, nach Fertigstellung der anderen Spitalneubauten, abzureissen. Die SP ist irritiert, dass die Kommission – inmitten der anhaltenden Klimakrise und Raumknappheit – dem LUKS keine Vorschriften machen will, die eine Prüfung für eine Weiter- und/oder Zwischennutzung des intakten Bettenturms festlegen. Sie hat deshalb eine Online-Petition gestartet und prüft – sollte das Parlament der Empfehlung der Kommission folgen –, das Referendum gegen den neuen Bebauungsplan zu ergreifen.

Die Kommission empfiehlt dem Grossen Stadtrat, den alten Bebauungsplan aufzuheben und dem neuen zuzustimmen. Explizit hält die Kommission in ihrer Medienmitteilung dabei fest, dass sie keine obligatorische Prüfung einer Weiter-  und/oder Zwischennutzung des heute erst 42 Jahre alten Bettenhochhauses auf dem Baufeld 4 vorsieht. Dies, obwohl das LUKS keinen Bedarf hat, das Grundstück anderweitig zu nutzen und das Bettenhochhaus die Neubaupläne nicht beeinträchtigen.

Ob dieser Haltung zeigt sich die SP sehr irritiert: «Weltweit wird darüber diskutiert, wie der Anteil an grauer Energie reduziert werden kann. Einer der wichtigsten Faktoren in diesem Zusammenhang ist die Verlängerung der Lebenszyklen bestehender Gebäude und die Vermeidung von Abrissen auf Vorrat.» sagt SP-Präsident Yannick Gauch und ergänzt «dies ist nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern auch aus ökonomischer».

Zwischen- oder Weiternutzung muss geprüft werden
Die Petition der SP fordert die Prüfung einer (teilweisen) Weiter- und/oder Zwischennutzung des Bettenturms. Ein Abriss auf Vorrat soll nur dann bewilligt werden, wenn eine weitere, temporäre Nutzung des Bestandesbaus aus baulicher Sicht als nicht möglich begutachtet wird. Weiter soll für eine allfällige Abrissbewilligung die Zustimmung von Stadtrat und Parlament nötig sein. In verschiedenen Schweizer Städten – darunter Altdorf, Baden oder Biel – laufen oder liefen ähnliche Diskussionen.

Die Stadt Luzern hat jetzt die einmalige Chance, dem LUKS mit dem vorliegenden Bebauungsplan klare Richtlinien für die Prüfung einer weiteren, vorübergehenden Nutzung des Bettenturms aufzuerlegen. Die Nutzungsart kann dabei vielfältig sein, so könnte auf dem Areal vorübergehend ruhiges Gewerbe oder Ateliers betrieben werden. Aber auch Wohneinheiten, spitalnahe oder öffentliche Nutzungen, wie Therapie- und Praxisräume oder auch ein gastronomisches Angebot wären denkbar.

Sie finden hier die Petition: https://sp-stadtluzern.ch/kampagne/kein-abriss/ 

Für weitere Informationen: 
Yannick Gauch, Präsident SP Stadt Luzern, Mitglied Baukommission, 076 443 61 40

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