Im März 2020 forderte die SP eine externe und unabhängige Untersuchung zum «Fall VBL». Der entsprechende Bericht liegt nun vor. Dieser zeigt, dass die VBL über viele Jahre hinweg die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Personenbeförderung verletzt hat, insbesondere das Gewinnverbot bei der Plankostenrechnung. Gegenüber den Bestellern wurde dies mit der Einführung einer Holdingstruktur und der Verweigerung einer transparenten Abrechnung verschleiert. Verantwortlich für die Befolgung der geltenden Gesetze ist die Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat hat eine Aufsichtsfunktion.
Neubesetzung des Verwaltungsrates – was ist mit der Geschäftsleitung?
Die SP begrüsst, dass der Stadtrat den Verwaltungsrat auf Grund der Erkenntnisse aus dem Bericht neu besetzen will. Der Vertrauensverlust betrifft aber genauso die Geschäftsleitung, die die Hauptverantwortung trägt. Während im vergleichbaren Fall bei der Postauto AG im Juni 2018 die gesamte Geschäftsleitung per sofort freigestellt wurde, entzieht sich der Stadtrat dieser Frage und überlässt sie dem neu zu bestellenden interimistischen Verwaltungsrat. Einen Wiederaufbau des Vertrauens unter Beteiligung der bisherigen Geschäftsleitung scheint für die SP aber nicht realistisch. Die entsprechenden Konsequenzen müssen deshalb rasch gezogen werden.
In den vergangenen fünf Jahren wurde der Geschäftsleitung der VBL Boni in der Höhe von knapp 400’000 Franken ausbezahlt. Es ist fraglich, ob diese rückblickend gerechtfertigt waren. Deshalb braucht es eine Prüfung, ob diese ganz oder teilweise zurückgefordert werden können.
Mangelhafte Umsetzung des Beteiligungsmanagements durch den Stadtrat
Konsterniert nimmt die SP zur Kenntnis, dass der Stadtrat wesentliche Elemente aus dem Beteiligungsmanagement und den diesen ergänzenden Richtlinien nicht umgesetzt hat. Namentlich wurden weder Mandatsverträge mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates abgeschlossen noch fand eine Information des Stadtrates durch dessen Vertretung im Verwaltungsrat statt. Dass der Stadtrat nun seine Vertretung in den Verwaltungsräten in Frage stellt, anstatt die bestehenden Vorgaben endlich umzusetzen, ist für die SP unverständlich und nicht hinnehmbar. Dass der Vertretung des Stadtrates im VBL-Verwaltungsrat die entsprechenden Richtlinien nicht bekannt sind, ist besorgniserregend.
Strafrechtliche Untersuchung
Ob ein strafbares Verhalten vorliegt, wird durch den Bericht nicht beantwortet aber auch explizit nicht ausgeschlossen. Im Bericht gibt es aber verschiedene Hinweise, die ein strafbares Verhalten nahelegen. Angesichts dessen, dass die VBL AG zu 100 Prozent in Besitz der Stadt ist und es um erhebliche öffentliche Mittel geht, ist es im Interesse der Stadt und der beteiligten Personen, dass diese Frage geklärt wird. Entsprechend ist es zwingend, dass die Stadt in dieser Sache Anzeige erstattet.
Grenzen des städtischen Beteiligungsmanagements
Trotz einer umfassenden Revision des Beteiligungsmanagements und den dazugehörenden Richtlinien zeigt sich, dass Fragen zu Aufsicht, politischer Steuerung und Verantwortlichkeiten nach wie vor unzureichend geklärt sind. Es stellt sich die Frage, ob die Aktiengesellschaft für die wichtigsten städtischen Beteiligungen die richtige Rechtsform darstellt.
Für Rückfragen: Simon Roth, Grossstadtrat, Präsident SP-Fraktion, 079 275 87 94