Regelung Nebenbeschäftigung in städtischen Unternehmen
Im Interesse der Stadt wie auch zum Vorteil des Unternehmens, übernehmen Mitglieder der Geschäftsleitung von stadteigenen Unternehmen immer wieder auch Ämter von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen. Die SP/JUSO sieht die