Die SP Stadt Luzern begrüsst den Gegenvorschlag des Stadtrates zu ihrer Vorkaufsrechts-Initiative. Dieser greift zentrale Anliegen auf und legt ein konkretes Reglement vor. Dennoch sieht die SP noch Verbesserungsbedarf.
Am 14. Mai 2024 reichte die SP Stadt Luzern ihre Initiative für ein kommunales Vorkaufsrecht eingereicht. Damit soll die Stadt Luzern die Möglichkeit erhalten, Boden der renditegetriebenen Spekulation zu entziehen. Das ist heute oft nicht möglich, da bei vielen Liegenschaftsverkäufen kein offenes Bieterverfahren stattfindet. Mit dem Vorkaufsrecht erhält die Stadt ein wirksames Instrument für eine aktive Bodenpolitik. Sie wird so rechtzeitig über sämtliche Handänderungen informiert und kann Boden kaufen, ohne in einem Bieterverfahren mitbieten zu müssen. Dadurch wird verhindert, dass die Bodenpolitik der Stadt ein preisbildender Faktor ist.
Gegenvorschlag des Stadtrates nimmt Initiativ-Anliegen auf
Der Stadtrat hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser nimmt die Anliegen der Initiative auf und präsentiert ein ausgearbeitetes Reglement. Die SP begrüsst das konstruktive Vorgehen des Stadtrates ausdrücklich. Unverständlich bleibt allerdings, weshalb im Gegenvorschlag der Grundsatz, dass die Stadt keinen Boden verkauft, aufgeweicht werden soll. Im Jahr 2017 wurde dieses Prinzip von der Stimmbevölkerung mit knapp 70 % der Stimmen sehr deutlich beschlossen. Im vorgeschlagenen Reglement gibt es zudem einige unklar formulierte Passagen. So kann der Stadtrat beispielsweise auf einen Kaufentscheid zurückkommen, wenn die Käuferschaft ein «überwiegendes Interesse» geltend machen kann. Was genau unter einem solchen Interesse zu verstehen ist, bleibt offen.
Die SP Stadt Luzern ist zuversichtlich, dass sich die noch offenen Punkte klären lassen. Damit wäre das Reglement ein Meilenstein für die Bodenpolitik der Stadt Luzern.
Kontakt für Rückfragen:
- Simon Roth, Co-Präsident SP Stadt Luzern – 079 275 87 94