Regelung Nebenbeschäftigung in städtischen Unternehmen

Im Interesse der Stadt wie auch zum Vorteil des Unternehmens, übernehmen Mitglieder der Geschäftsleitung von stadteigenen Unternehmen immer wieder auch Ämter von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen. Die SP/JUSO sieht die Chancen und Vorteile solcher Mandate für die Stadt Luzern, stellt aber auch Fragen bezüglich Doppelbelastung und finanzieller Entschädigung.

Das jüngste Beispiel dafür zeigt Norbert Schmassmann, Direktor vbl, welcher das Präsidium des Verbandes für öffentlichen Verkehr (VöV) übernimmt. Für Luzern wie auch für die Verkehrsbetriebe Luzern sind solche Ämter in nationalen Gremien eine Chance, können doch auch lokale Anliegen besser eingebracht werden. Auf der anderen Seite stellen sich aber auch Fragen, welche wir den Stadtrat bitten zu beantworten:

  • Gibt es grundsätzliche Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigungen oder Ausübung öffentlicher Ämter von Angestellten städtischer Unternehmen?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Qualität der Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis weiterhin gewährleistet ist?
  • Wie ist die finanzielle Regelung bei Ausübung von Nebenbeschäftigungen, insbesondere dann, wenn sie Kraft des Amtes oder auch aufgrund der Stellung im Unternehmen ausgeübt werden?
  • Werden die in der Stadt Luzern geltenden Regeln der Lohntransparenz für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder städtischer Unternehmen auch auf Nebenbeschäftigungen die in direktem Zusammenhang mit dem Job stehen angewendet?

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