Aktuell behindern jedoch die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung des öffentlichen Grundes die Weiterentwicklung dieser Start-Ups. Die Bewilligungspraxis für Verkaufsstandorte im öffentlichen Raum wird strikt gehandhabt resp. gesetzliche Grundlagen fehlen.
Der Stadtrat wird gebeten, eine Anpassung des Reglements zur Nutzung des öffentlichen Grundes, hinsichtlich einer sanften Liberalisierung der Bewilligungsvergabe für Klein- und Kleinstunternehmen im Gastrobereich, zu prüfen. Dabei soll eine übermässige Kommerzialisierung des öffentlichen Grundes vermieden werden. Denkbar wäre bestimmte Abschnitte von Strassen, Plätzen oder Quartieren (z.B. am Luzernerquai, Bahnhofstrasse, Neustadt, linkes Seeufer oder Tribschen–Langensand) zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Insgesamt sollen rund fünf Standorte definiert werden, vorzugsweise an Orten wo aktuell in unmittelbarer Nähe wenig gastronomische Angebote bestehen. Die zahlungspflichtigen Bewilligungen für die Verkaufsstände könnten jährlich durch ein Wettbewerbsverfahren (in Anlehnung an die neue Praxis Marktstand-Vergabe) vergeben werden. Die Stadt definiert dabei transparente Kriterien und achtet auf eine möglichst schlanke und unbürokratische Durchführung des Prozesses.