Entwicklungschancen für innovative Klein- und Kleinstunternehmen im Gastro-Bereich

Luzern verfügt über eine innovative und kreative Gastronomieszene. Immer mehr kleine Unternehmen spriessen aus dem Boden und ergänzen das Gastronomieangebot der traditionellen Betriebe. Die Konzepte der aufstrebenden GastrounternehmerInnen sehen oft nicht fix eingemietete Standorte, sondern vielmehr Verkaufsstandorte auf dem öffentlichen Grund vor.

Aktuell behindern jedoch die gesetzlichen Grundlagen zur Nutzung des öffentlichen Grundes die Weiterentwicklung dieser Start-Ups. Die Bewilligungspraxis für Verkaufsstandorte im öffentlichen Raum wird strikt gehandhabt resp. gesetzliche Grundlagen fehlen.

Der Stadtrat wird gebeten, eine Anpassung des Reglements zur Nutzung des öffentlichen Grundes, hinsichtlich einer sanften Liberalisierung der Bewilligungsvergabe für Klein- und Kleinstunternehmen im Gastrobereich, zu prüfen. Dabei soll eine übermässige Kommerzialisierung des öffentlichen Grundes vermieden werden. Denkbar wäre bestimmte Abschnitte von Strassen, Plätzen oder Quartieren (z.B. am Luzernerquai, Bahnhofstrasse, Neustadt, linkes Seeufer oder Tribschen–Langensand) zur kommerziellen Nutzung freizugeben. Insgesamt sollen rund fünf Standorte definiert werden, vorzugsweise an Orten wo aktuell in unmittelbarer Nähe wenig gastronomische Angebote bestehen. Die zahlungspflichtigen Bewilligungen für die Verkaufsstände könnten jährlich durch ein Wettbewerbsverfahren (in Anlehnung an die neue Praxis Marktstand-Vergabe) vergeben werden. Die Stadt definiert dabei transparente Kriterien und achtet auf eine möglichst schlanke und unbürokratische Durchführung des Prozesses.

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