Seit der ersten Besetzung der Liegenschaft vor einem Jahr hat sich die Bausubstanz durch Schimmelbefall und Feuchtigkeit nochmals massiv verschlechtert. Dies obwohl die Villen im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz mit dem Erhaltungsziel A kategorisiert wurden. Dies bedeutet, dass alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten bleiben sollen und störende Eingriffe zu beseitigen sind. Mit ihrem Vorgehen ermuntert die Stadt, Hausbesitzer, deren Gebäude geschützt sind, diese mutwillig dem Zerfall zu überlassen um so die geltenden Regelungen umgehen zu können.
Keine Räumungen ohne Nachfolgelösung
Die SP/JUSO-Fraktion will solchem Verhalten den Riegel schieben. In einem ersten Schritt reichen wir zwei Vorstösse ein. Wir wollen Klarheit darüber, unter welchen Umständen eine Besetzung durch die Polizei geräumt wird. Für einen Räumungsbefehl sollen verschiedene Kriterien erfüllt werden, insbesondere, dass das Gebäude anschliessend legal genutzt wird.
Ersatzvornahmen bei Vernachlässigung des Gebäudeunterhalts
In einer Interpellation will die SP/JUSO-Fraktion zudem vom Stadtrat erfahren, ob die Möglichkeit für Ersatzvornahmen seitens der Stadt vorhanden sind, wenn Liegenschaftseigentümer den Unterhalt in grober Weise vernachlässigt indem die Stadt beispielsweise die Sanierungen auf Kosten des Besitzers anordnet.