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Der geplante Bebauungsplan «B 145 Kantonsspital» sieht vor, dass das LUKS nach der Fertigstellung des stationären Bereiches des Spitalzentrums (2035), den bestehenden Bettenturm ohne Prüfungen einer Weiter- und/oder Zwischennutzung abreissen kann. Der stadtbekannte Bettenturm mit Baujahr 1982 ist zu diesem Zeitpunkt erst 53 Jahre alt. Es ist davon auszugehen, dass die massive Bausubstanz noch mehrere Jahre oder Jahrzehnte sinnvoll weitergenutzt werden könnte. Im bestehenden Gebäude sind sehr hohe ökologische (graue Energie) und ökonomische (Steuergelder) Ressourcen gebunden.
Ein Abriss auf Vorrat ist, inmitten der anhaltenden Klimakrise und in Zeiten von dringend benötigtem Raum, überhaupt nicht zeitgemäss. Die Unterzeichnenden fordern den Stadtrat und den Grossen Stadtrat deshalb auf, im Bebauungsplan konkrete Forderungen für die Prüfung einer Weiter- und/oder Zwischennutzung der bestehenden Immobilie festzulegen.
Konkret fordern wir:
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